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Allgemeine Geschäftsbedingungen ProCon Tactics
– www.procon-tactics.de –

§ 1 Anmeldung / Anmeldeformular
Eine Anmeldung bzw. Teilnahme am jeweiligen Training kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen.
Eine Anmeldung kann nur schriftlich und mit vollständig und richtig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen.
Der Vertrag kommt mit Eingang des entsprechend ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars beim Veranstalter, sowie der nach Zahlungseingang vom Veranstalter versendeten Buchungsbestätigung zustande.


§ 2 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag (Abmeldung) muss schriftlich beim Veranstalter bis 30 Tage vor dem entsprechenden Training erfolgen. Nur dann erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Erfolgt die Abmeldung später, so werden 50% der Trainingsgebühr einbehalten.
Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei Abbruch des Trainings seitens des Teilnehmers – dies gilt auch für Ausweichtermine – wird die volle Gebühr einbehalten. Sollte der Abbruch eines Trainings auf höherer Gewalt beruhen, so obliegt die Entscheidung einer erneuten Teilnahme der betroffenen Person und die Möglichkeit einer Trainingswiederholung zu einem individuellen Unkostenbeitrag beim Veranstalten. Hierfür werden Trainingszeiten, sowie freie Kapazitäten berücksichtigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.


§ 3 Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann bis zu 7 Tagen vor dem entsprechenden Kurstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn weniger als 50% Anmeldungen für das entsprechende Training vorliegen. Aufgrund einer Erkrankung des Trainier-Teams kann der Veranstalter auch ohne Frist vom entsprechenden Vertrag zurücktreten. In jedem Fall eines Rücktritts des Veranstalters vom Vertrag wird der bereits bezahlte Betrag dem Teilnehmer zurückerstattet. Bei der Planung von Ausweichterminen werden Teilnehmer, welche durch die Absage des Trainings seitens des Veranstalters nicht teilnehmen konnten, priorisiert für ein Folgetraining eingeplant.
Der Veranstalter behält sich außerdem vor, den Zeitraum des Trainings – aus triftigen Gründen – abzuändern und diese Änderung zeitgerecht und in geeigneter Form an die Teilnehmer weiterzugeben.


§ 4 Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die das Training auf unzumutbare Weise stören, Sicherheitsregeln missachten und den Weisungen des Ausbildungspersonals nicht nachkommen, können durch den Veranstalter vom weiteren Verlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der bereits gezahlten Trainingsgebühr. In den Trainings ist jeglicher Konsum bzw. Genuss von alkoholischen Getränken oder Drogen verboten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Ausschluss vom Training. Eine Erstattung des bezahlten Beitrages erfolgt nicht.


§ 5 Haftung

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Verhalten und Beiträge von Trainingsteilnehmern und Besuchern der Internetseite: www.procon-tactics.de.

Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen:
Die auf unseren Internetseiten gezeigten Informationen, Techniken etc. sind für Notfälle und Notsituationen gedacht. Die Nachahmung und die Anwendung der Inhalte, Methoden und Techniken etc., bedürfen eines sehr hohen Maßes an Verantwortungsbewusstsein. Bei der Nachahmung, Anwendung oder dem Ausprobieren gezeigter oder dargestellter Inhalte, Informationen oder Techniken kann es unter Umständen zu Personen- und / oder Sachschäden kommen. Daher sind die Nachahmung und die Anwendung der Inhalte, Methoden und Techniken etc., die auf der Internetseite dargestellt sind für Kinder nicht geeignet. Die Nachahmung und die Anwendung der Inhalte, Methoden und Techniken etc., die auf der Internetseite dargestellt sind, sowie in den jeweiligen Trainings vermittelt und geübt werden, geschehen ebenfalls auf eigene Gefahr (Dokument Haftungsausschluss).
Es wird jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Nachahmung und der Anwendung entsprechender Inhalte, Methoden und Techniken aus den Trainings oder der Internetseite ergeben könnte ausgeschlossen.  An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Gesetze hingewiesen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der jeweilige Besucher / Nutzer / Teilnehmer unserer Internetseite bzw. unserer Trainings selbst verantwortlich.

(2) Die Haftung für Sachschäden, Personenschäden (Gesundheitliche- oder Körperliche Unversehrtheit) oder der Diebstahl / Verlust von Ausrüstung wird – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – ausgeschlossen. Jede(r) Trainingsteilnehmer(in) der Survivaltrainings ist selbst für die Aktualität des eigenen Tetanus- & FSME-Impfschutzes verantwortlich. Auch wenn der Ausbildungsplatz nicht in einem Zecken-Risikogebiet liegt, ist diese Impfung für alle Teilnehmer und Ausbilder notwendig und zwingend vorgeschrieben.  Der Veranstalter übernimmt darüber hinaus keine Haftung für den Diebstahl / Verlust oder Schäden an Ausrüstung, welche der Teilnehmer selbst ins Training einbringt. Das Testen von privat mitgeführter Ausrüstung ist in enger Abstimmung mit den Ausbildern möglich. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, sowie eingetretene Sach- oder Personenschäden auf Grund des unsachgemäßen Umgangs mit eben diesen privaten Gegenständen.

Die Teilnahme an allen Trainings / Ausbildungen erfolgt immer auf eigene Gefahr! Trotz sorgfältigster Unterweisung durch den Trainer, sowie geeigneter Notfallplanungen im Rahmen der ersten Hilfe kann es geschehen, dass die Teilnehmer / Auszubildenden verletzt werden. Durch die Anmeldung bzw. die Teilnahme willigt der Teilnehmer / Auszubildende ausdrücklich in solche Verletzungen (Verbrennungen, Schnittverletzungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, Schrapnell- und Schussverletzungen, etc.) ein, welche auch bei sorgsamster Ausführung der Inhalte, Methoden und Techniken entstehen könnten. Der Ausbilder übernimmt aus diesem Grunde keinerlei Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auszubildenden / Teilnehmers. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausbilders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausbilders / des Ausbilder-Teams beruhen. Die Weitergabe der erlernten Fertigkeiten und Techniken an Dritte ist untersagt. Abweichungen für Teilnehmer aus Behördenkreisen sind mit dem Ausbilderpersonal eng abzustimmen, falls Teilnehmer in ihren jeweiligen Einheiten / Verbänden als künftige Multiplikatoren eingesetzt werden sollen. In diesem Fall müssen die erlernten Inhalte, wie vom Ausbilder gelehrt, weitergeben werden. Für die fehlerhafte Weitergabe von Trainingsinhalten und dadurch entstehende Sach- oder Personenschäden übernimmt der jeweilige Ausbilder / das Ausbilder-Team / der Veranstalter keine Haftung.

Warnhinweis
Die Ausbildung beinhaltet das Üben und Einsetzen von teilweise potenziell gefährlichen Techniken. Unachtsamkeit sowie unkontrolliertes oder übertriebenes Verhalten können zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen.
Die Auszubildenden / Teilnehmer sind dazu angehalten, bei der Ausübung der Techniken und Anwendung verschiedenster Methoden Vorsicht walten zu lassen! Geeignete Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz und bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung / vom Arzt im Vorfeld verordnete Schutzausrüstung etc.) ist zu tragen! Benötigte Medikamente sind durch den Auszubildenden / Teilnehmer, in geeigneter Menge, selbst mitzuführen.
Die Auszubildenden / Teilnehmer sind auch untereinander bei Durchführung von Übungen verpflichtet, aufeinander Acht zu geben und schwerwiegende Verfehlungen dem jeweiligen Ausbilder / dem Ausbilder-Team zu melden. Für Beeinträchtigungen, Verletzungen des Lebens, des Körper oder der Gesundheit sowie Sachschäden durch Tiere (insbesondere Zecken, Insektenstiche, Verletzungen durch Wildtiere etc.) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zu Kursbeginn wird ausdrücklich auf Verhaltensregeln zur Reduzierung bzw. Verhinderung genannter Verletzungen, Beeinträchtigungen oder Schäden hingewiesen.


§ 6 Kursbeiträge

Es gelten folgende Kursbeiträge pro Person:
Basic Survival Training: 130 Euro
Advanced Survival Training: 325 Euro
Basic Medical Training: In Planung
Advanced Medical Training: In Planung
Basic Shooting Training:  In Planung
Advanced Shooting Training: In Planung

Basic Medical Training – Jagd: In Planung
Reaktionsschießtraining – Jagd: In Planung

Individuelle Trainings, sowie Ausbildungen als Mobile Training Team (MTT): Gemäß Absprache.

Die Gebühr für Gutscheine ist innerhalb von einer Woche, nach Eingang des Gutscheins beim Kunden, zu überweisen.
Andere Beiträge (außer Gutscheine) sind bis spätestens zwei Wochen vor Trainingsbeginn auf das im Anschreiben genannte Konto zu überweisen.


§ 7 Internetseite www.procon-tactics.de

(1) (Links zu anderen Internetseiten)
Hiermit wird erklärt, dass ProCon Tactics sich die Inhalte der von uns verlinkten Internetseiten nicht zu Eigen macht und daher keine Verantwortung für deren Inhalt übernimmt.

(2) (Haftung)
Der Bereich der Haftung – bezogen auf die Internetseite www.procon-tactics.de ist im § 5 dieser AGBs geregelt.

§ 8 Sonstiges
Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr! Ein Anspruch auf eine (Unfall-)Versicherung besteht nicht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, um mögliche Personen- und/oder Sachschäden abzudecken. Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der gezeigten Inhalte, Methoden und Techniken etc. übernommen. Dies gilt sowohl für die Nutzung der Internetseite als auch für die Teilnahme an den jeweiligen Trainings. Der Teilnehmer muss zum Trainingsbeginn in gesundheitlich stabiler Verfassung sein und einen aktuell wirksamen Tetanus- / FSME-Impfschutz besitzen. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Herz- und Kreislauferkrankungen, Allergien, Dauermedikationen, etc.) sind dem Veranstalter vor Beginn, in geeigneter Form mitzuteilen. Benötigte Medikamente sind durch den Teilnehmer, in geeigneter Menge, selbst mitzuführen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, unvollständige oder falsche Angaben auf dem Erfassungsblatt gemacht hat, so kann er zu seiner eigenen Sicherheit vom Kurs ausgeschlossen werden.

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